Landmann

[116] Landmann, Robert von, bayr. Kultusminister, geb. 12. Jan. 1845 zu Großweingarten in Mittelfranken, studierte in München die Rechte, ward nach dem zweiten Staatsexamen Sekretär der Handels- und Gewerbekammer in Augsburg, trat dann in die Redaktion der Allgemeinen Zeitung ein, kam 1876 als Hilfsarbeiter in das Ministerium des Innern, war 1886 bayrisches Mitglied in der Reichskommission zur Untersuchung der Rheinstromverhältnisse und stellvertretender Bevollmächtigter beim Bundesrat und nahm 1890 als deutscher Delegierter an der Internationalen Arbeiterschutzkonferenz in Berlin sowie 1893 an der Internationalen Sanitätskonferenz in Dresden teil. Seit 1891 bayrischer Bundesratsbevollmächtigter in Berlin, erhielt L. 1893 den persönlichen Adel und wurde 31. März 1895 bayrischer Staatsminister des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten. Von der Universität Würzburg 1896 mit dem Doktortitel honoris causa beschenkt, geriet L. 1902 mit dem Würzburger Senat wegen der Ernennung des Geschichtsprofessors Chroust (s. d.) zum Ordinarius in Konflikt und nahm im Juli seine Entlassung. L. verfaßte einen Kommentar zur Gewerbeordnung (Nördl. 1884; 4. Aufl. von Rohmer, Münch. 1903, 2 Bde.), zum Unfallversicherungsgesetz (das. 1886) und im Verein mit Rasp einen Kommentar zum Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz (das. 1891; 2. Aufl. von Graßmann 1900).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 116.
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