Kommentār

[328] Kommentār (lat.), Erläuterung oder Auslegung einer Schrift durch fortlaufende Bemerkungen meist sprachlichen Inhalts oder aus dem Gebiete der entsprechenden Hilfswissenschaften. Im juristischen Sinne die fortlaufende wissenschaftliche Erläuterung der einzelnen Sätze eines Gesetzes. Kommentarien, tagebuchartige Berichte über irgendwelche Ereignisse (z. B. Cäsars Kommentarien über den Gallischen Krieg); auch soviel wie Denkwürdigkeiten, Memoiren. Kommentation, Sammlung von gelehrten Schriften, besonders von solchen kritischen Inhalts; Kommentator, Ausleger, Verfasser eines Kommentars; kommentieren, mit einem K. versehen oder auslegen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 328.
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