Reichskommission

[739] Reichskommission schlechthin hieß die Kommission für die Entscheidung über Beschwerden gegen Verbote, die auf Grund des sogen. Sozialistengesetzes erlassen wurden.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 739.
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