Kommission

[329] Kommission (lat.), Bevollmächtigung, Auftrag zur Besorgung eines Geschäfts, namentlich in öffentlichen Angelegenheiten; auch die Mehrheit und Gesamtheit der also Beauftragten, während der einzelne Beauftragte Kommissar (s. d.) genannt wird. Bei der Besorgung von Aufträgen vermögensrechtlicher Art und namentlich, wenn dieselbe gewerbsmäßig geschieht, ist die Bezeichnung Kommissionär üblich. Der schriftliche Auftrag, die Vollmacht, die der Kommissar erhält, wird Kommissoriale oder Kommissorium genannt. Ständige Kommissionen, die den Charakter von Behörden haben, heißen auch Kommissariate (s. d.). Kommissionen werden im Staats- und Gemeindeleben vielfach bestellt. So werden z. B. Gerichtskommissionen zur Aufnahme von Testamenten abgeordnet und für die Bearbeitung der Gnaden-, Kassensachen etc. ständig eingesetzt, Kommissionen zur Ausarbeitung von Gesetzen gebildet. Von besonderer Bedeutung sind die Kommissionen zur Ausarbeitung des Bürgerlichen Gesetzbuches gewesen (s. d., S. 623 und 624). Außerdem kommen Prüfungs-, Steuereinschätzungs-, Militärersatz-, Oberersatz-, Untersuchungskommissionen u. dgl. vor. Kommissionen werden zur Regelung von Grenzen, zur Ordnung der Schiffahrtsverhältnisse, zu sonstigen völkerrechtlichen Abmachungen und staatsrechtlichen Akten niedergesetzt. Die parlamentarischen Körper wählen aus ihrer Mitte Kommissionen und Ausschüsse (committees), die gewisse Angelegenheiten in Vorberatung nehmen und dem Plenum durch ihre Berichterstatter darüber vortragen lassen (Budget-, Petitions-, Geschäftsordnungs-, Wahlprüfungs-, Gewerbe-, Justizkommissionen etc.). In ähnlicher Weise ernennen auch Gemeindekollegien und andre Körperschaften Kommissionen zur Vorberatung, auch Redaktionskommissionen zur Ausarbeitung von Kollegialbeschlüssen; auch werden ständige Kommissionen (Deputationen) für einzelne Zweige der Verwaltung (Armen-, Finanz-, Schul-, Steuerkommissionen etc.) ernannt. Hohe K. (High Commission) hieß einer der beiden von den Stuarts in England eingeführten Gerichtshöfe (Sternkammer und Hohe K.), die sich wegen ihrer Willkür allgemein verhaßt machten. Vom Unterhaus 1641 abgeschafft, wurde die Hohe K. von Cromwell wiederhergestellt. – Über K. im Handel s. Kommissionsgeschäft.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 329.
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