Deputation

[651] Deputation (lat.), Abordnung, Entsendung einiger Mitglieder aus einem Kollegium, einer größern Versammlung, Körperschaft oder Genossenschaft zur Betreibung einzelner Angelegenheiten; dann die abgesendeten Personen selbst; ferner eine Abordnung (Ausschuß) einer Gemeindevertretung zur Verwaltung einzelner Zweige des Gemeindewesens (Armen-, Schul-, Gewerbe-, Steuer-, Einquartierungswesen etc.). In den deutschen Freien Städten ist D. die offizielle Bezeichnung gewisser Verwaltungskollegien. Auch sind in vielen deutschen Staaten Deputationen zu Entscheidungen von Streitigkeiten zwischen Armenverbänden eingerichtet (s. Unterstützungswohnsitz). Ebenso wird der Ausdruck D. zur Bezeichnung parlamentarischer Ausschüsse gebraucht, denen einzelne Vorlagen zur Vorberatung und Berichterstattung überwiesen werden; ferner zur Bezeichnung einer Abordnung, die eine Körperschaft an den Monarchen, namentlich zur Überreichung einer Adresse, entsendet. In Österreich-Ungarn kann die Vereinbarung über solche Gegenstände, die von Österreich und Ungarn nach gemeinsamen Grundsätzen geregelt werden sollen (z. B. die Zollgesetzgebung) in der Art erfolgen, daß die beiden Vertretungskörper jeder aus seiner Mitte eine gleich große D. wählen, die einen Vorschlag ausarbeitet, der dann in jedem Vertretungskörper verfassungsgemäß behandelt und schließlich dem Kaiser zur Sanktion unterbreitet wird. Im ehemaligen Deutschen Reiche gab es allgemeine oder Reichsdeputationstage und besondere Deputationstage, die in den einzelnen Ländern von den Abgeordneten der Stände gehalten wurden. Die von den Deputierten und kaiserlichen Kommissaren zustande gebrachten und in einer Urkunde gesammelten Beschlüsse hießen Deputationsrezesse (Deputationsabschiede); vgl. Reichsdeputation. – Deputationen hießen auch früher die von einem Kollegialgericht abgeordneten Einzelrichter.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 4. Leipzig 1906, S. 651.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: