Deputatĭon

[852] Deputatĭon (v. lat.), 1) eine Abordnung von Niederen an Höhere, od. von Gleichen an Gleiche, um eine Vorstellung, Bitte, Gratulation u. dergl. zu überbringen; 2) die Abgeordneten selbst; 3) Abordnung (Ausschuß) von den Ständen eines Landes, welche sich auf Deputationstagen über gewisse Angelegenheiten berathschlagen sollen. Zur Zeit, als das Deutsche Reichnochbestand, gab es allgemeine od. Reichsdeputationstage (s. Reichsdeputation) u. besondere Deputationstage, welche in den einzelnen Staaten von den Abgeordneten der Stände gehalten wurden; ferner ordentliche u. außervrdentliche Deputationstage, je nachdem sie nach der, in den Reichs- od. den Provinzialgesetzen vorgeschriebenen Verfassung, od. außer der Ordnung, wegen eingetretener besonderer Umstände gehalten wurden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 852.
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