Gerichtshof

[640] Gerichtshof, Bezeichnung eines höhern Gerichts, z. B. eines Schwurgerichts. Offiziell ist eine solche Bezeichnung heute noch üblich, z. B. für den Staatsgerichtshof, der über Anklagen gegen Minister wegen Verfassungsverletzung zu erkennen hat; für den Gerichtshof zur Entscheidung von Kompetenzkonflikten; für den Verwaltungsgerichtshof etc.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 640.
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