Offizĭell

[918] Offizĭell (lat.), das von einer Behörde Ausgehende, also soviel wie amtlich; z. B. offizielle Nachricht, offizielle Zeitung. Wo eine Behörde nicht geradezu amtlich auftritt, aber doch so, daß den von ihr veranlaßten Kundgebungen oder Vorschlägen ein größeres Gewicht als den von Privatpersonen ausgehenden beigelegt werden soll, nennt man eine solche Kundgebung offiziös; z. B. offiziöse (halbamtliche) Zeitung, offiziöse Korrespondenzen, offiziöse Artikel. Man spricht auch vom offiziellen (»ordentlichen«) Teil eines Festes im Gegensatz zum inoffiziellen (zwanglosen, gemütlichen) Teil.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 918.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika