Gewicht

[804] Gewicht, die Größe des Druckes oder Zuges, den ein Körper in der Richtung der Schwerkraft auf eine wagerecht ruhende Unterlage, bez. auf den ruhenden Aufhängepunkt ausübt. Um das unbekannte G. eines Körpers mit dem bekannten eines andern Körpers zu vergleichen, bedient man sich der Wage und der Gewichte. So erfährt man das absolute G. Ungleichartige Körper haben bei gleichem Volumen ungleiches G., und durch diese Erfahrung gelangen wir zum Begriff des Eigengewichts oder der Eigenschwere der Körper. Im absoluten Maßsystem wäre es-das G. von 1 ccm in Dynen. Dasselbe hängt vom Ort ab, wo man sich befindet. Unabhängig vom Ort ist das in Kilogrammen gemessene G. sowie das spezifische G. eines Körpers, d. h. die Zahl, die angibt, wievielmal so schwer ein Körper ist als das gleiche Volumen Wasser (s. Spezifisches Gewicht). Das G. von 1 cbm beträgt in Kilogrammen bei:

Tabelle

Da gesetzlich das Kilogramm die Einheit der Masse ist, spricht man von Kilogrammgewicht, wenn nicht die Masse, sondern die Schwere gemeint ist. Als Normalgewicht[804] wird von der Kommission für internationales Maß- und Gewichtswesen zu Sèvres bei Paris das Produkt von Masse mit der Fallbeschleunigung dort (980,6665) bezeichnet. Beim Wägen mit Gewichtstücken bestimmt man die Masse, nicht das G. (das Produkt von Masse mit Fallbeschleunigung). Da nun aber das Ergebnis im gewöhnlichen Leben seit uralten Zeiten das G. des Körpers heißt, besteht hier eine Verschiedenheit der Bezeichnungen, die zu vielfachen Mißverständnissen Anlaß gibt.

Im Handel und Hausgebrauch heißt G. das Maß für die Masse einer Ware; infolge seiner sichern und bequemen Bestimmung mittels der Wage verdrängt es mehr und mehr die Raummaße. Die Gewichtsstücke bestehen gewöhnlich aus Eisenguß mit einer Höhlung, in die zur genauen Justierung und Eichung Blei gegossen ist, oder aus Messing; im letztern Falle wendet man auch Einsatzgewichte an, deren nächst übergeordnete Größe die Hülfe für die vorhergehende kleinere Größe bildet; für wissenschaftliche Zwecke benutzt man vergoldete oder vernickelte Messingstücke, Bergkristall und besonders Platin. Man unterscheidet das Nettogewicht einer Ware von ihrem die Umhüllung mitbetreffenden Bruttogewicht. Heute werden die Körper fast allgemein ohne Rücksicht auf Beschaffenheit und Zweck mit Einheiten eines einzigen Gewichtssystems gewogen; früher unterschied man in vielen Ländern ein leichtes G. für Edelmetalle, Münzen, Drogen und andre seine Waren (s. die Artikel: »Apotheker-, Gold-, Juwelen-, Silbergewicht«) von dem schweren G. für gewöhnliche Handelswaren (Krämer-, Viktualiengewicht) und trennte von letzterm zuweilen noch besondere Unterarten für Fleisch, Fische, Eisen, Blei etc. Nach wie vor bestehen auch jetzt noch Vermittelungen zwischen Länge oder Raum und Masse bei gewissen Gegenständen (s. Garnmaß, Kornwage, Perlengewicht) sowie Messungen des Anteils der wesentlichen Bestandteile einer Masse (s. Aräometer, Feingehalt, Probiergewicht). Alle Gewichte, deren sich ein handeltreibender Gewerbsmann bedient, müssen von der Behörde geeicht (s. Eichen) und danach gestempelt sein. Geschichte und Literatur s. Maße.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 804-805.
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