Drogen

[206] Drogen (Drogeriewaren, v. holländ. dro[o]g, trocken; weniger gut Droguen, vielleicht von trochisci, einer alten Arzneiform, Pillen; Trochisten, die Händler mit solchen Dingen), Apothekerwaren, in Süddeutschland Materialwaren, heißen alle rohen oder halb zubereiteten Produkte der drei Naturreiche, die hauptsächlich in der Medizin und in der Technik benutzt werden; auch sind D. Präparate aus Hüttenwerken und chemischen Fabriken zu gleichem Gebrauch. Der Inhaber einer solchen Handlung heißt Drogist, das Geschäft selbst Drogeriehandlung. Viele Drogisten in Deutschland handeln auch mit Farbewaren, Apothekergerätschaften etc. Unter ihren rohen Produkten nehmen Wurzeln, Hölzer, Rinden, Blätter, Blüten, Früchte, Samen, Harze, Gummiarten und Ole die wichtigste Stelle ein. Der Drogist versorgt in erster Reihe die Apotheken, häufig aber betreibt er nebenbei oder ausschließlich Detailhandel (Detaildrogist), wo dann dem Publikum Gelegenheit geboten ist, die D. und gewisse als Arzneimittel zu benutzende Präparate billiger als in der Apotheke einzukaufen. Gemischte Arzneiwaren und stark wirkende (giftige) D. darf der Drogist nach der Verordnung vom 27. Jan. 1890 im Detailhandel nicht verlaufen, namentlich darf er nicht Verordnungen der Ärzte anfertigen. In Dresden, Leipzig, Berlin, Hamburg etc. bestehen Drogistenfachschulen, die Botanik, Chemie, Waren-, speziell Drogenkunde, auch kaufmännische Wissenschaften lehren und z. T. fakultative Gehilfenprüfung eingeführt haben. Der Deutsche Drogistenverband (Vereinsorgan die »Drogisten-Zeitung«, Leipz., seit 1875) subventioniert die Drogistenakademie in Braunschweig, die in zweijährigem Kursus Drogistengehilfen weiter ausbildet. Drogenkunde, soviel wie Pharmakognosie. Vgl. Buchheister, Handbuch der Drogistenpraxis (1. Teil, 7. Aufl., Berl. 1903; 2. Teil, 4. Aufl. 1902); Cracau, Der Drogist (Zittau 1895, 3 Bde.); Sonnenfeld, Gesetzsammlung, betreffend den Handel mit D. und Giften (Berl. 1902); »Drogistenzeitung« (Wien, seit 1886). Weitere Literatur bei »Pharmakognosie« und »Warenkunde«.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 5. Leipzig 1906, S. 206.
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