Materialwaren

[430] Materialwaren, in Nord- und Mitteldeutschland alle Waren, welche die Hauptartikel unsrer gewöhnlichen Kleinhandlungen ausmachen (Kolonialwaren, Gewürze, Zucker etc.). In Süddeutschland nennt man diese Waren häufiger Spezereiwaren und versteht unter M. die Drogen (s. d.) und Farbewaren.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 13. Leipzig 1908, S. 430.
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