Zweck

[1034] Zweck (lat. Finis), alles, was man durch irgendeine Tätigkeit zu erreichen beabsichtigt, oder was als Ziel einer Tätigkeit vorgestellt wird. Man spricht von einer Zweckursache (Endursache), insofern die Absicht, etwas zu erreichen, der Grund zu einer Tätigkeit wird. Dem Zweck gegenüber steht das Mittel, das zur Verwirklichung desselben dient, und zweckmäßig heißt das Verfahren, das die passenden Mittel zur Erreichung des angestrebten Zweckes wählt, während unzweckmäßig oder zweckwidrig der handelt, der untaugliche oder seinen Z. geradezu hindernde Mittel anwendet. Zwecklos heißen Handlungen, die keinen Z. haben oder doch zu haben scheinen. Nicht jedes Mittel, das zur Erreichung eines Zweckes geeignet ist, ist deshalb vom sittlichen Gesichtspunkt aus gut zu nennen, und daß man um eines guten Zweckes willen auch zu schlechten Mitteln seine Zuflucht nehmen dürfe, wagt nur eine sophistische Lehre zu behaupten, wenn sie den ebenso bekannten wie verwerflichen Grundsatz ausspricht, daß der Z. das Mittel heilige. Es läßt[1035] sich bei jeder Tätigkeit eine ganze Reihe von Zwecken denken, in der immer ein Z. als Mittel dem andern untergeordnet ist, so daß es dann niedere und höhere sowie nächste und entferntere Zwecke gibt. Den entferntesten Z. nennt man auch den En dz weck. Während wir uns im gewöhnlichen Leben immer nur durch mehr oder minder untergeordnete Zwecke leiten lassen und über den Endzweck alles unsers Tuns selten nachdenken, wird in den verschiedenen Systemen philosophischer und religiöser Weltanschauung (s. d.) eine Bestimmung des letztern versucht. Ob der Zweckbegriff von der menschlichen Willenstätigkeit aus auch auf die außermenschliche Welt übertragen werden kann, ist eine der am meisten umstrittenen philosophischen Fragen. Vgl. Teleologie. – Das Wort Z. ist von Haus aus das gleiche wie der »Zweck« (oder die Zwecke), der eiserne oder hölzerne Nagel der Schuhmacher etc. Zur Bedeutung »Ziel« und damit weiterhin zu seiner philosophischen Bedeutung kam es dadurch, daß ähnliche spitze Pflöcke, in den Mittelpunkt der Scheibe geschlagen, als Ziel beim Schießen dienten.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 1034-1035.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Buchempfehlung: Schober, Katharina: Der Zweck im Verwaltungsrecht ISBN-13 9783161493744
Empfehlung
Durchsuchen Sie auch contumax.org:
Empfehlung

Schober, Katharina

Der Zweck im Verwaltungsrecht

Der Zweck im Verwaltungsrecht
Mohr Siebeck, 2007. XXIII, 299 S., 3161493745, 64,00 €.
Das Zweckdenken ist dem Verwaltungsrecht seit jeher vertraut. Ausgangspunkt der Untersuchung von Katharina Schober ist daher die historische ... weiterlesen
Bookmarks
delicious wong linkarena google