Berichterstatter

[687] Berichterstatter (Referent, franz. Rapporteur), wer einem Kollegium, einer Versammlung oder einer sonstigen Körperschaft die Ergebnisse einer Beratung, einer Untersuchung oder sonstiger Erhebungen und Erörterungen vorträgt. So hält z. B. nach der deutschen Strafprozeßordnung (§ 365) in der Berufungsinstanz nach dem Ausruf der Zeugen und Sachverständigen ein B. des Berufungsgerichts in Abwesenheit der Zeugen Vortrag über die Ergebnisse des bisherigen Verfahrens. Auch die Verhandlung über das Rechtsmittel der Revision beginnt mit dem Vortrag eines Berichterstatters (Strafprozeßordnung, § 391); ebenso nach der österreichischen Strafprozeßordnung die Appellverhandlung (§ 472). Nicht minder geschieht in der Zivilprozeßordnung (§ 388, 389) eines Berichterstatters Erwähnung. Nach dem deutschen Gerichtsverfassungsgesetz (§ 199) hat bei den Abstimmungen der Richterkollegien der B. zuerst zu stimmen. Auch die Ausschüsse (Kommissionen), die zur Vorberatung von Regierungsvorlagen und Anträgen von parlamentarischen Versammlungen niedergesetzt werden, ernennen ihren B., der im Plenum die Ergebnisse der Ausschußberatung vorträgt. Ihm gebühren der einleitende Vortrag und das Schlußwort in der Verhandlung. In gleicher Weise wird bei städtischen Kollegien verfahren. In besonders wichtigen Angelegenheiten wird dem B. ein zweiter beigegeben, der als Korreferent mit und neben dem eigentlichen B. die Sache zu bearbeiten und der Beschlußfassung des Kollegiums oder der Versammlung zu unterbreiten hat. Bei den Kollegialgerichten tragen auch die bei ihnen im Ausbildungsdienst tätigen jungen Juristen (Referendare etc.) die ihnen zugeteilten Sachen als B. vor, während die mit ihrer Ausbildung betrauten einzelnen Richter die Korreferenten sind. – B. (Reporter) einer Zeitung heißt jemand, der meist im Dienst einer bestimmten Zeitung ausschließlich dieser über Tagesereignisse zu berichten hat. Das Berichterstatterwesen in diesem Sinne hat mit dem allgemeinen Aufschwung der Presse neuerdings eine große Ausdehnung gewonnen. In größern Städten gibt es jetzt B., die für eine größere Zahl von Zeitungen, unabhängig von diesen, arbeiten (s. Korrespondenz). Auch hält sich jedes größere Blatt Spezialberichterstatter, die,[687] oft mit reichen Geldmitteln versehen, auf Reisen gehen und über auswärtige Ereignisse (Kriege, Feste, Manöver u. dgl.), meist mit Hilfe des Telegraphen, berichten. Das Institut der Spezialberichterstatter ist besonders in England und danach in Amerika ausgebildet worden. Dort nennen die Blätter ihre Spezialberichterstatter kurzweg our own (unser eigner, d. h. Korrespondent). Nach englischem Muster hat sich jetzt auch in Deutschland und Österreich das Berichterstatterinstitut zu einer Höhe entwickelt, die hinter den Leistungen der Ausländer nicht zurückbleibt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 687-688.
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