Manöver

[243] Manöver, Übungen gemischter Waffen gegeneinander oder gegen dargestellten Feind zur Schulung der Führer und Vervollkommnung der Truppen für den Dienst im Feld unter dem Ernstfall möglichst nahekommenden Verhältnissen. Seit der Einführung der fortschreitenden M. unter Friedrich II. sind die deutschen M. immer weiter entwickelt und auch im Ausland nachgeahmt worden. Die deutschen M. sind ein Teil der alljährlichen größern Truppenübungen und zerfallen in Brigade- (früher Detachements-), Divisions- (früher Feld-) und Korpsmanöver. Mehrere Korps haben jährlich Kaisermanöver (s. d.). Der Leitende gibt die »allgemeine Kriegslage« für beide Parteien (Rot und Blau) gleichlautend, die »besondere Kriegslage«, welche die Aufgabe enthält, für jede Partei besonders. Jeder Parteiführer handelt selbständig und lediglich nach der gegebenen Kriegslage, wie im Ernstfalle, wobei seine Truppe fast stets in Verbindung mit stärkern Heeresteilen gedacht ist. Die Schiedsrichter, durch weiße Armbinde kenntlich und vom Leitenden (der zugleich Oberschiedsrichter ist) bestimmt, unterstützen letztern, indem sie Entscheidungen fällen, die sich im Ernstfall durch Waffenwirkung etc. von selbst ergeben würden. Über Festungsmanövers. d. Brückenmanöver sind Übungen der Pioniere im Brückenbau. M. heißt auch eine Truppenbewegung zum Zweck der Erreichung eines sonst nur durch Kampf erreichbaren Zieles, z. B. Umgehungen, die durch Bedrohen der feindlichen Rückzugslinie den Gegner zum Verlassen seiner Stellung veranlassen sollen. Zur Zeit der kleinen Heere und der methodischen Kriegführung vor Napoleon hatten solche M. große Bedeutung. Übungen von Seestreitkräften heißen Flottenmanöver (s. d.). Vgl. v. Boguslawski, Die Anlage, Leitung und Durchführung von Feldmanövern (Berl. 1883); »Felddienstordnung« (das. 1900); v. Brockdorff, Das M. (das. 1904).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 13. Leipzig 1908, S. 243.
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