Erörterung

[71] Erörterung (Exposition), Erklärung oder Erläuterung, durch die ein Gegenstand oder Begriff nicht sowohl logisch vollständig behandelt und erschöpft, als vielmehr nur von einzelnen Seiten betrachtet und im Verhältnis zu andern an den ihm gebührenden Platz (Ort, daher der Name) gestellt werden soll. Vgl. Erklärung.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 6. Leipzig 1906, S. 71.
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