Erörterung

[303] Erörterung (Exposition, locatio): Bestimmung der Stelle eines Begriffs im Systeme einer Wissenschaft. Unter der »transcendentalen Erörterung« versteht KANT »die Erklärung eines Princips, als eines Princips, woraus die Möglichkeit anderer synthetischer Erkenntnisse a priori eingesehen werden kann« (Krit. d. r. Vern. S. 53). FRIES: »Die Exposition eines Begriffes steht aus den verschiedenen Fällen des Gebrauches die verschiedenen Verhältnisse eines Begriffes nebeneinander und sucht ihn so zu zerlegen« (Syst. d. Log. S. 399). Nach J. G. FICHTE heißt einen Begriff erörtern, »den Ort desselben im System der menschlichen Wissenschaften überhaupt« angeben, zeigen, »welcher Begriff ihm seine Stelle bestimme, und welchem andern sie durch ihn bestimmt wird« (WW.[304] I, 1, 55). Nach HAGEMANN ist Erörterung »die Ermittelung der Stelle, welche ein Begriff zu übergeordneten oder nebengeordneten Begriffen einnimmt« (Log. u. Noet. S. 83). Vgl. Exponible Sätze.

Quelle:
Eisler, Rudolf: Wörterbuch der philosophischen Begriffe, Band 1. Berlin 1904, S. 303-304.
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303 | 304
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