Erörterung

[189] Erörterung heißt in der Logik die vielseitige Betrachtung eines Gegenstandes oder Begriffs ohne die strengere Form der Definition. Vgl. Beschreibung, Entwicklung, Definition.

Quelle:
Kirchner, Friedrich / Michaëlis, Carl: Wörterbuch der Philosophischen Grundbegriffe. Leipzig 51907, S. 189.
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