Pfalzgraf

[390] Pfalzgraf (Comes palatīnus), im ehemal. Deutschen Reich die kaiserl. Beamten in den Pfalzen, von denen der P. am Rhein zu fürstlicher Bedeutung gelangte und seit dem 13. Jahrh. als erster weltlicher Kurfürst (s. Pfalz) bei Erledigung des Throns den König vertrat; seit Karl IV. von den Kaisern verliehener leerer Titel.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 390.
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