Postauftrag

[442] Postauftrag, Postmandat, Einziehung von Geldern durch die Post zugunsten des Absenders; auf Grund von Wechseln, Rechnungen etc.; Höchstbetrag 800 M, Gebühr 30 Pf.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 442.
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