Ratifikation

[494] Ratifikatiōn (neulat.), Genehmigung, Gutheißung, bes. im diplomat. Verkehr die durch die Staatsregierung bewirkte Anerkennung von Staatsverträgen, die von deren Vertretern abgeschlossen wurden (durch Unterzeichnung besonderer Ratifikationsurkunden seitens der Staatsoberhäupter und Austausch derselben); ratifizieren, genehmigen, bestätigen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 494.
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