Reichskollegien

[509] Reichskollegien, die drei Abteilungen der Reichsstände auf den frühern Reichstagen: 1) das kurfürstl., 2) das fürstl. (Reichsfürstenrat), das sich in die weltliche und geistl. Bank teilte, 3) das reichsstädtische Kollegium, geteilt in die rhein. und schwäb. Bank. (S. Reichstag.)

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 509.
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