Rentenkauf

[517] Rentenkauf, deutschrechtliches Kreditgeschäft: gegen Erlegung eines bestimmten Geldkapitals wurde auf ein Grundstück die Verpflichtung gelegt, daß der jeweilige Eigentümer des Grundstücks dem Hingeber des Kapitals oder einem Dritten eine jährl. Rente von bestimmter Höhe zu entrichten hatte. Der R. wurde seit dem 12. Jahrh. vielfach zur Umgehung des kanonischen Zinsverbots benutzt.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 517.
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