Replik

[518] Replīk (lat. replicatĭo; frz. réplique), Erwiderung; im Prozeß die klägerische Gegenrede auf die Klagbeantwortung des Beklagten; in der Kunst ein zweites, vom Künstler selbst verfertigtes Exemplar; replizieren, antworten, entgegnen, eine R. einwenden.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 518.
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