Reszission

[520] Reszissiōn (lat.) Aufhebung, Umstoßung (eines Testaments etc.); Reszissionsklage, die Klage auf Aufhebung eines Rechtsgeschäfts, die darauf gegründet wird, daß der Kläger durch das Rechtsgeschäft eine Verletzung erlitten habe, z. B. wegen Arglist des Gegenkontrahenten.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 520.
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