Reugeld

[522] Reugeld und Reukauf, s. Reuvertrag; bei Wettrennen Konventionalstrafe (engl. forfeit), die der Besitzer eines Rennpferdes zahlen muß, wenn er dieses angemeldet hat, aber nicht laufen lassen will.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 522.
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