Reugeld

[836] Reugeld, s. Reuvertrag. In der Turfsprache heißt R. (engl. Forfeit) eine in der Rennproposition festgestellte Summe, die der Besitzer eines Rennpferdes zahlen muß. wenn er ein angemeldetes Pferd nicht laufen lassen will.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 836.
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