Riementrieb

[534] Riementrieb, Triebwerk zur Kraftübertragung mittels eines über Riemenscheiben (s.d.) geführten Riemens (s.d.). Sollen die beiden Wellen in entgegengesetzter Drehrichtung umlaufen, so läßt man die auf und ab laufenden Riemenstücke sich zwischen den Scheiben überkreuzen (gekreuzter Riemen). Zuweilen bringt man zwischen den beiden Riemenscheiben noch eine Spannrolle an, die gegen den Riemen gepreßt wird. Bei beliebig verschränkt liegenden Wellen verhindert man das Abfallen der Riemen durch Leitrollen. Um die getriebene Welle zeitweilig stillsetzen zu können, macht man die Riemenscheibe auf der treibenden Welle doppelt so breit und ordnet auf der getriebenen neben der aufgekeilten Festscheibe eine sich lose auf der Welle drehende Losscheibe an, auf die der Riemen dann durch den Riemenführer (Riemenausrücker, Gabel), herübergeschoben wird.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 534.
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