Rinderpest

[537] Rinderpest, Rindviehseuche, Löserdürre, verheerende, auf alle Wiederkäuer übertragbare akute, kontagiöse Infektionskrankheit des Rindviehs, bestehend in einem schweren, fieberhaften Allgemeinleiden und einem eigentümlichen Entzündungszustand aller Schleimhäute, bes. des Verdauungsapparats, beginnt mit Fieber, Mattigkeit, Hartleibigkeit, dann Durchfall, Atmungsbeschleunigung, eiteriger Ausfluß aus der Nase, führt fast stets rasch unter hohem Fieber, Erosionen in Maul und Scheide etc. durch Blutzersetzung zum Tode. Vorbeugungsmittel: sorgsame Reinhaltung und Desinfektion der Ställe, sofortiges Töten und Verscharren der angesteckten Tiere, strenge Absperrung der verseuchten Gehöfte, amtliches Zwangsverbot der Einfuhr von Vieh aus infizierten Ländern. – Vgl. Roloff (2. Aufl. 1877), Gerlach (2. Aufl. 1875), Dieckerhoff (1890).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 537.
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