Seigern

[684] Seigern, Abseigern, im Hüttenwesen das Ausschmelzen einer leichtflüssigen Substanz aus einer schwerflüssigen bei einer den Schmelzpunkt der letztern nicht erreichenden Temperatur.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 684.
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