Seigern (1)

[35] 1. Seigern, verb. reg. act. von dem Beyworte seiger, ein Wort, welches in dem zusammen gesetzten abseigern am üblichsten ist. einen Schacht abseigern, ihn senkrecht in die Tiefe graben. In einer andern Bedeutung ist einen Schacht seigern oder abseigern, die senkrechte Tiefe mit der Schnur abmessen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 4. Leipzig 1801, S. 35.
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