Seigneur

[684] Seigneur (frz., spr. ßänjöhr), gekürzt Sieur, in Frankreich ehemals der Besitzer eines erblichen Territoriums (Seigneurie) oder wenigstens der Gerichtsbarkeit darüber; Seigneuriage (spr. -ahsch'), der Inbegriff der daran haftenden Rechte. Jetzt ist S. (abgekürzt Sire) Titel souveräner Fürsten.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 684.
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