Seigneur

[300] Seigneur (franz., spr. ßänjör, abgekürzt Sieur und Sire, v. lat. senior, »der ältere«), in Frankreich ehemals derjenige, der ein Lehen der Krone mit allen daran haftenden Rechten über Person und Eigentum besaß. Eine solche Herrschaft nannte man Seigneurie, den In begriff der Rechte aber, die dem S. gebührten, Seigneuriage und den S. selbst S. justicier, weil er die hohe oder niedere Gerichtsbarkeit über sein Lehen ausübte. Seit der Aufhebung des Lehnswesens 4. Aug. 1789 gibt es keinen S. mehr, und man[300] bedient sich des Titels nur noch gegen souveräne Fürsten und Prinzen aus ihrer Familie (vgl. Monseigneur). Im gewöhnlichen Leben pflegt man (auch ironisch) denjenigen, dessen Sitten und Lebensweise den Mann von vornehmer Abkunft und großem Vermögen verraten, einen Grandseigneur zu nennen. Außerdem ist Le Grand-S., Großherr, die französische Bezeichnung des türkischen Sultans, Le S. allein im französischen Kirchenstil der Name für »Herrgott«, während Jesus Christus vorzugsweise Notre-S. heißt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 300-301.
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