Monseigneur

[83] Monseigneur (franz., spr. mongßänjör, »mein gnädiger Herr«, abgekürzt Mgr.), Titel, den man in Frankreich im Mittelalter den Rittern und den Präsidenten der obersten Gerichtshöfe, später bloß noch den Prinzen und höchsten Würdenträgern der Kirche und des Staates gab. War jedoch ein Prinz von Geblüt zugegen, so durften auch Prälaten nicht mit M. angeredet werden, sondern mußten sich mit dem Prädikat Monsieur (s. d.) begnügen. Im 16. Jahrh. ward M. allgemein als Anrede der Ritter durch Monsieur ersetzt, und seit Ludwig XIV. blieb es, allein gebraucht, die ausschließliche Bezeichnung des Dauphins. Vgl. Seigneur.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 83.
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