Signatär

[704] Signatär (frz.), Unterzeichner eines Vertrags; Signatärmächte, die Staatsregierungen, welche einen Staatsvertrag unterzeichnen und damit die Garantie für dessen Ausführung übernehmen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 704.
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