Strafverfügung

[775] Strafverfügung, zum Unterschied vom amtsrichterlichen Strafbefehl (s.d.) eine Verfügung, durch die Polizeibehörden für Übertretungen eine in den Strafgesetzen angedrohte Strafe (nur Haft bis zu 14 Tagen oder Geldstrafe) festsetzen; gegen sie kann binnen einer Woche auf richterliche Entscheidung angetragen werden.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 775.
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