Tansímât

[806] Tansímât (arab.), s.v.w. Reformen, insbes. die auf dem Hattischerif von Gulhane gegründeten, seit 1840 allmählich publizierten organischen Gesetze, nach denen das Türk. Reich verwaltet werden soll.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 806.
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