Trinitatisfest

[864] Trinitātisfest, Fest der heil. Dreieinigkeit, 1334 von Papst Johann XXII. zum allgemeinen Kirchenfest erhoben, der Sonntag nach Pfingsten; von da ab werden im Kirchenjahr die Sonntage bis zum 1. Advent als Sonntage nach dem T. (post [festum] trinitatis); 23-27, je nach dem Ostertermin) gezählt.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 864.
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