Trinität

[864] Trinität (lat.), Dreieinigkeit, Dreifaltigkeit, in der christl. Kirchenlehre die Beschaffenheit des göttlichen Wesens, nach welchem dasselbe unbeschadet seiner Einheit aus drei zu unterscheidenden Personen, Vater, Sohn und Heiliger Geist, besteht. Die bes. von Athanasius behauptete Wesensgleichheit Christi mit Gott wurde auf dem Ökumenischen Konzil zu Nicäa 325 proklamiert und im sog. Trinitarischen Streit (325-381) gegen den Widerspruch, daß Christus dem Vater untergeordnet sei (Subordinatianismus) durchgesetzt (s. Arianer); das zweite Ökumenische Konzil zu Konstantinopel 381 sprach neben dem Sohne auch dem Heiligen Geist die Gleichstellung mit dem Vater zu. Das Trinitätsdogma, offizielle Lehre aller größern Kirchen, wurde erst von den Antitrinitariern (s.d.) im 16. Jahrh. wieder ernstlich bestritten. – Vgl. F. Ch. Baur, »Die christl. Lehre von der Dreieinigkeit« (3 Bde., 1841-43).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 864.
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