Verbalnote

[908] Verbālnote, Note einer Regierung an ihren Gesandten, welche nur zum Vorlesen bestimmt ist und nur den Charakter einer vertraulichen Mitteilung trägt.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 908.
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