Volksbewaffnung

[932] Volksbewaffnung, die Wehrhaftmachung und Verwendung des ganzen Volks zu kriegerischen Zwecken (Volksheer), von den meisten Staaten in der Form der allgemeinen Wehrpflicht durchgeführt. Eine Art V. war auch die 1789 zu Paris errichtete Nationalgarde, ferner die Kommunalgarden, Bürgerwehren etc.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 932.
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