Voruntersuchung

[936] Voruntersuchung, das gerichtliche Verfahren der Sammlung und Ordnung von Beweisen für und gegen den Angeschuldigten, um festzustellen, ob gegen denselben das Hauptverfahren zu eröffnen ist oder nicht. Die Leitung der V. steht dem Untersuchungsrichter zu.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 936.
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