Zahlungsbilanz

[1011] Zahlungsbilanz, im internationalen Verkehr die Summe, die von einem Lande an ein anderes noch zu zahlen oder von ihm zu empfangen ist, damit sich die Gesamtsumme der Wertübertragung, die von beiden Seiten im Laufe eines bestimmten Zeitraums erfolgt ist, gerade ausgleicht; sie ist, seitdem zu der Warenbewegung immer mehr Wertübertragungen (Darlehen, Kapitalanlagen im Ausland etc.) hinzugekommen sind, von der Handelsbilanz (s. Ausfuhr) zu unterscheiden und kann für ein Land stetig passiv sein, ohne daß es deshalb eine Schmälerung seines baren Geldvorrats erleidet.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 1011.
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