Ziehharmonika

[1024] Ziehharmonika, musikal. Instrument, bestehend aus einem Kasten, dessen Seitenwände einen Blasebalg bilden, der durch Aufziehen und Niederdrücken bewegt wird, und an dem eine Anzahl Tasten, die von der rechten Hand regiert werden, angebracht sind; jede Taste gibt zwei Töne, einen durch Zug, den andern durch Druck. Der Ton wird, wie bei der Mundharmonika (s.d.), durch stählerne Zungen erzeugt.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 1024.
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