Instrumént

[864] Instrumént (lat.), ein zu technischen oder wissenschaftlichen Zwecken dienendes Werkzeug; Mechanismus zur Hervorbringung musikal. Töne (s. Musikinstrumente); gerichtliche oder notarielle Urkunde. Instrumentszeugen, die Urkundspersonen bei Errichtung einer Urkunde.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 864.
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