Zirkularnote

[1029] Zirkulārnote, im diplomat. Verkehr gleichlautende Schriftstücke, die eine Regierung an fremde Höfe sendet, um diese von ihren Ansichten und Beschlüssen in einer schwebenden Frage in Kenntnis zu setzen.

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 1029.
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