Zunft

[1037] Zunft, früher geschlossene Korporation von Handwerkern, die an demselben Ort dasselbe Handwerk betrieben, und zwar nach gewissen statutarischen Vorschriften (Zunftartikel), die bes. auch eine strenge Abgrenzung der einzelnen Handwerksgebiete mit einem Verbietungsrecht an alle außerhalb der Z. Stehenden enthielten (Zunftzwang). Die Zünfte waren im Mittelalter von großer Bedeutung für die Erstarkung des städtischen Bürgertums und von bedeutendem Einfluß auf die städtische Verwaltung, verfielen aber seit dem 18. Jahrh. und wurden durch die Gewerbefreiheit gänzlich beseitigt. An ihre Stelle trat neuerdings die Innung (s.d.). – Vgl. Stieda (1876), Schanz (1877), Neuburg (1880), Eberstadt (1897 u. 1900).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 2. Leipzig 1911., S. 1037.
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