Abonnement

[24] Abonnement, wörtlich Verbesserung, heißt im Sprachgebrauche die Verpflichtung, welche man zur Abnahme eines Gegenstandes auf eine gewisse Zeit eingeht, weil man ihn auf diese Art wohlfeiler erhält. So abonnirt man sich z. B. auf eine Anzahl von Theatervorstellungen, Conzerten u. dergl. Mit Abonnement ist nicht nothwendiger Weise Vorausbezahlung, Pränumeration verbunden, eben so wenig mit Subscription (Unterzeichnung); durch letztere bürgt man bloß für die Abnahme einer Sache, die Zahlungsbedingungen sind relativ und hängen von Bedingungen ab. So sammelt z. B. Jemand Subscribenten auf ein Unternehmen, um zu sehen, ob ihre Anzahl Kosten und Gewinn desselben decken wird. In der Regel und Pränumeranten und Subscribenten auch Abonnenten, weil ihnen durch ihren frühern und sichern Eintritt etwas vom festen Preise zu Gute kommt. Abonnement suspendu, aufgehobenes Abonnement ist bei Vorstellungen, wo der volle Preis bezahlt werden muß, und jene Vergünstigung nicht gilt, gebräuchlich.

–n.

Quelle:
Damen Conversations Lexikon, Band 1. Leipzig 1834, S. 24.
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