Obersthofmeisterin

[466] Obersthofmeisterin, die vornehmste Charge unter dem weiblichen Hofstaate einer Fürstin, mit dem Titel Excellenz. Sie führt die Oberaufsicht über das gesammte weibliche Dienstpersonale, sowohl in disciplinarischer als moralischer Hinsicht, ist das Organ der Befehle vom Hofmarschallamte und wacht über die Aufrechthaltung der Etiquette. Der Fürstin, welcher sie dient, zunächst stehend, übt sie selbst auf diese, vermöge ihres Amtes, einen nicht unbedeutenden Einfluß, und die spanische Hofgeschichte zeigt oft genug, wie die Obersthofmeisterin, bei Ausübung der strengen Formen ihres Amtes, den Königinnen dieses Landes eine sehr unbequeme Dienerin wurde.

Quelle:
Damen Conversations Lexikon, Band 7. [o.O.] 1836, S. 466.
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