Prinzen von Geblüt

[295] Prinzen von Geblüt, nicht die Söhne oder Enkel eines regierenden Fürsten, sondern entferntere Anverwandte, die aber mit ihm denselben Stammvater haben und in der Regel zur Thronfolge berechtigt sind.

Quelle:
Damen Conversations Lexikon, Band 8. [o.O.] 1837, S. 295.
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