Eindeutigkeit

[239] Eindeutigkeit: feste Bestimmtheit eines Geschehens. J. PETZOLDT will an die Stelle des Causalprincips das »Gesetz der Eindeutigkeit« setzen, welches es ermöglicht, »für irgend einen Vorgang Bestimmugsmittel zu finden, durch die er allein festgelegt wird« (Vierteljahrsschr. f. w. Phil. Bd. 19, S. 146 ff.).

Quelle:
Eisler, Rudolf: Wörterbuch der philosophischen Begriffe, Band 1. Berlin 1904, S. 239.
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